Vereinbarung

zwischen

Ariochs Erben, erster österreichischer Verein für Liverollenspiele

ZVR: 024637004

c/o Margot Tischler

1170 Wien, Jörgerstraße 33/19

und

INCHARACTER – Rollenspielverein Österreich

ZVR: 003203017

1210 Wien, Aderklaaerstraße 29/2/21

1          Ziel

Das Ziel der Zusammenarbeit der beiden oben genannten Vereine soll die Erstellung und in weiterer Folge die gemeinsame Wartung einer Webapplikation sein, welche es den Nutzer*innen der Webapplikation ermöglicht, Rollenspiel-Charaktere im Regelwerk

CODEX III

in der jeweils gültigen Version zu erstellen. Beide Vereine verpflichten sich mit dieser Vereinbarung an dem gemeinsamen Ziel einer Webapplikation mit dem Namen

CODEX III – Charakter-Generator

zu arbeiten und diese in weiterer Folge aktuell und in Betrieb zu halten, außerdem diese weiterzuentwickeln.

Die Nutzung der Webapplikation CODEX III-Charakter-Generator ist für Mitglieder der Vereine Ariochs Erben und InCharacter auf alle Fälle kostenlos. Über Gebühren für Personen, welche nicht Mitglieder bei Ariochs Erben und/oder InCharacter sind, können nur beide Vertragsparteien gemeinsam entscheiden.

2          Aufgabenverteilung

2.1       Ariochs Erben

  • Ariochs Erben stellt im Rahmen dieser Vereinbarung das Regelwerk Codex III in der jeweils gültigen Fassung, sowie an allen Subregelwerken, deren Rechte bei Ariochs Erben liegen, dem Verein InCharacter unentgeltlich zur Verfügung und räumt dem Verein InCharacter im Folgenden näher beschriebene Rechte an dem Regelwerk Codex III ein
  • Ariochs Erben verpflichten sich InCharacter in Bezug auf Entwicklungen des Regelwerks am aktuellen Stand zu halten.
  • Ariochs Erben machen Mitwirkende namhaft, welche die Regelwerke in der Webapplikation pflegen und warten.
  • Ariochs Erben führt ab Q1/2025 ein Vergabesystem für Mitgliedsnummern ein, welche eindeutig einem Mitglied zugeordnet werden können, und sich nicht mehr ändern.

2.2       InCharacter

InCharacter entwickelt die Webapplikation auf einer ihrer Webpräsenzen und stellt diese der Rollenspiel Community zur Verfügung. InCharacter verpflichtet sich

  • die Entwicklung der Webapplikation voranzutreiben und der Community so bald als möglich (Plan Q3-4/2024) zur Verfügung zu stellen,
  • etwaige Fehler in der Webapplikation nach Bekanntwerden so schnell wie möglich zu beheben,
  • die erlangten Kenntnisse über Weiterentwicklung, welche noch nicht öffentlich sind, geheim zu halten,
  • die Webapplikation laufend zu warten, weiterzuentwickeln und in Betrieb zu halten, soweit dies im Einflussbereich von InCharacter liegt,
  • die Vorschriften der DSGVO i. d. g. F. einzuhalten, den Datenschutz-beauftragten zu stellen und die Kommunikation mit den Nutzer*innen darüber zu führen,
  • den Mitwirkenden von Ariochs Erben, welche mit der Wartung und Pflege betraut sind, hilfreich zur Seite zu stehen.

Dafür erhält InCharacter exklusiv das Recht eine Webapplikation für die Charaktererstellung nach den Regelwerken Codex III, sowie diversen Erweiterungen und/oder Neuerungen zu betreiben – das heißt Ariochs Erben darf keiner anderen juristischen Person die Rechte an dem Regelwerk zu diesem Zweck überlassen.

2.3       Beide Vereinbarungspartner

Beide Vereinbarungspartner verpflichten sich, den jeweilig anderen Partner nach allen Kräften zu unterstützen.

Falls einem Partner ein Umstand bekannt wird, welche seine oder die Rechte des anderen Partners schmälert, ist dies dem anderen Partner umgehend zur Kenntnis zu bringen. Das weitere Vorgehen geschieht im Konsens beider Partner.

3          Rechte an Regelwerken

Ariochs Erben ist Eigentümer der Regelwerke

               Codex 3 (i. d. g. F.) sowie diversen Erweiterungen

Und stellt diese Regelwerke InCharacter unentgeltlich zur Verfügung.

Darin inbegriffen sind die Rechte

  • zur Nutzung der Regelwerke im Rahmen einer Webapplikation, inklusive der Veröffentlichung auf einer oder mehrere Webpräsenzen von InCharacter im Rahmen der Webapplikation,
  • der Verarbeitung der Regelwerke zur Erstellung der Webapplikation,
  • der Erstellung von Drucksorten im Rahmen der Webapplikation,
  • die Übermittlung von Inhalten an Dritte, welche die Webapplikation nutzen.
  • Erstellung von Textdateien, Formularen und Bildern (online oder als Druckwerk), welche Inhalte der Regelwerke teilweise oder komplett wiedergeben, soweit dies zur Erstellung und Wartung der Webapplikation notwendig ist.
  • Die Verwendung der Bildmarke Ariochs Erben im Zusammenhang mit dem Codex3-Charaktergenerator, sowie etwaigen auch nicht markenrechtlich geschützten Logos und Wortmarken von Ariochs Erben im Rahmen der Webapplikation.

Explizit werden nicht die Rechte

  • zur Veröffentlichung in sonstigen Medien (außer den genannten),
  • zum Druck von Regelwerken,
  • zum Verkauf von Teilen oder des gesamten Regelwerks an Dritte,
  • zur Weitergabe von Regelwerkteilen an Dritte während der Weiterentwicklung des Regelwerks

an InCharacter übertragen.

InCharacter verpflichtet sich die Regelwerke ausschließlich zu den in dieser Vereinbarung genannten Zwecken zu verwenden, sowie die nicht öffentlichen Informationen geheim zu halten.

4          Unterstützung durch Ariochs Erben

Ariochs Erben verpflichtet sich ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung, InCharacter über geplante Änderungen, Verbesserungen, Korrekturen oder Ähnliches zeitgerecht zu informieren und am Laufenden zu halten. Ariochs Erben ist bemüht bei wichtigen Besprechungen betreffend dem Regelwerk Codex III eine*n Vertreter*in von InCharacter einzuladen.

InCharacter kann diesen Besprechungen auch fernbleiben und wird von Ariochs Erben zeitnahe über die Inhalte der besprochenen Änderungen informiert.

InCharacter hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Regelwerke. Einzelne Mitglieder von InCharacter können jedoch – wie alle Nutzer*innen der Regelwerke – ihre Wünsche, oder Verbesserungsvorschläge an Ariochs Erben herantragen (via Email codex3@ariochs-erben.at).

Ariochs Erben benennt eine Ansprechperson für Fragen zu den Regelwerken.

Ariochs Erben benennt Mitwirkende, welche an der Erfassung, Wartung und Änderung der Regelwerke in der Webapplikation mitarbeiten und diese durchführen.

Ariochs Erben stellt InCharacter eine aktuelle Liste ihrer Mitglieder elektronisch zur Verfügung, damit InCharacter die Rechtmäßigkeit der Gratis-Nutzung jederzeit überprüfen kann.

5          Unterstützung durch InCharacter

InCharacter verpflichtet sich ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung, Ariochs Erben über den Fortschritt der Webapplikation am laufenden zu halten und die Entwicklung voranzutreiben.

InCharacter wird versuchen an Besprechungen betreffend den Regelwerken teilzunehmen und mit den Autor*innen der Regelwerke Kontakt zu halten.

InCharacter stellt Ariochs Erben Accounts in der Webapplikation unentgeltlich zur Verfügung, damit die Mitwirkenden von Ariochs Erben die Erfassung, Wartung und Änderung der Regelwerke in der Webapplikation durchführen können.

InCharacter verpflichtet sich die Webapplikation zu entwickeln, zu betreiben und technisch am Laufen zu halten, soweit dies im Einflussbereich InCharacters liegt. Störungen die von Dienstleister*innen, welche von InCharacter beauftragt werden – wie zum Beispiel Webhostingunternehmen – zu verantworten sind, sind davon nicht betroffen.

InCharacter verpflichtet sich die Bestimmungen der DSGVO i. d. g. F. einzuhalten, die entsprechenden Dokumente zu erstellen und zu warten, die Einhaltung zu überprüfen. Diesbezüglich steht InCharacter allen Nutzer*innen und/oder Behörden für Fragen hierzu zur Verfügung. InCharacter stellt einen geeignete*n Datenschutzbeauftragte*n. 

InCharacter steht es frei, die Webapplikation unter Nennung der Rechte von Ariochs Erben in beliebigen Medien zu bewerben. Dies können zum Beispiel Druckwerke, periodische Druckwerke, Internetplattformen, Social-Media-Plattformen, Veranstaltungen oder Ähnliches sein.

6          Gebühren, Kosten

InCharacter verpflichtet sich die laufenden Kosten für den Betrieb, die technische Wartung, die Sicherung, die Entwicklung, sowie allenfalls anfallende Lizenzgebühren für die Software oder Softwareteile zu tragen.

Kosten für die Regelwerke, sowie für Lizenzkosten von Regelwerken, welche Ariochs Erben an Dritte zu leisten haben, werden nicht von InCharacter übernommen.

Ariochs Erben verpflichten sich InCharacter frei von Streitigkeiten betreffend der Rechte an den Regelwerken zu halten und etwaige Forderungen von Dritten betreffend dieser Rechte zu decken.

Die Nutzung der Funktionen für Nutzer*innen der Webapplikation ist für Mitglieder von InCharacter und Ariochs Erben kostenlos. Dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Jedes Mitglied muss einen eigenen Account in der Webapplikation anlegen, die zumindest aus dem Namen, einer E-Mailadresse, sowie der Mitgliedsnummer von Ariochs Erben oder von InCharacter besteht. Dabei sind die Nutzungsbedingungen, sowie die Details der Umsetzung der DSGVO zu akzeptieren.
  • Jede*r Nutzer*in kann eine maximale Anzahl von Charakteren unentgeltlich anlegen (15) und zu diesen Informationen hinterlegen.
  • Die Nutzung eines Accounts von mehreren Personen ist nicht zulässig. Ausgenommen sind hier Testaccounts, Promotionaccounts oder ähnliches, welche von InCharacter auf Wunsch von Ariochs Erben zur Verfügung gestellt werden.

Die Nutzung der Veranstalter Funktionen in der Webapplikation ist für Mitglieder von Ariochs Erben, sowie von InCharacter ebenfalls kostenlos. Für diese gelten folgende Einschränkungen:

  • Jede*r Veranstalter*in muss einen Veranstalteraccount anlegen, welcher den Namen, eine E-Mailadresse, sowie die Mitgliedsnummer von Ariochs Erben oder von InCharacter enthält. Weiters sind vom*von der Veranstalter*in die Informationen zur Auftragsdatenverabeitung, der Umsetzung der DSGVO und die Nutzungsbedingungen von InCharacter zu akzeptieren. Veranstalter*innen müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein.
  • Veranstalter*innen können eine beliebige Anzahl von Veranstaltungen verwalten.
  • Veranstalter*innen stimmen zu, dass charakterrelevante Informationen (Teilnahmedaten, Genehmigungen und Einschränkungen bei Charakteren, Bestätigungen betreffend Ausrüstungen, o.ä.) an andere Veranstalter*innen weitergegeben werden.

Nutzer*innen, welche nicht Mitglieder von Ariochs Erben und/oder InCharacter sind, können ebenso die Webapplikation nutzen. Etwaige Gebühren werden von Ariochs Erben und InCharacter im Konsens festgelegt. Die Einnahmen aus diesen Gebühren fallen InCharacter zu, soweit diese zum Betrieb der Webapplikation und der damit verbunden Server notwendig sind. Ein etwaiger Überschuss wird zwischen den Vereinbarungs-Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt.

InCharacter hat das Recht, Werbepartnerschaften für die Webapplikation einzugehen und damit den Betrieb dieser sicherzustellen. InCharacter steht es frei, in der Webapplikation, auf Textdateien, welche in der Webapplikation erstellt werden, auf der Internetplattform oder in sonstigen Medien von InCharacter die Werbepartner anzuführen.

InCharacter legt gegenüber Ariochs Erben die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Webapplikation im Rahmen der Abrechnung offen.

7          Geplanter Funktionsumfang der Webapplikation

Derzeit sind folgende Funktionen geplant:

  • Erstellung von Charakterblättern nach CODEX III und etwaigen Erweiterungen, welche den Regelwerken, soweit technisch möglich, entsprechen
  • Wartung und Verwaltung von Charakteren
  • Weiterentwicklung von Charakteren
  • Archivierung und Ausdruck von charakterbezogenen Dateien

Weiters ist für eine spätere Phase geplant

  • Anmeldeverwaltung
  • Unterstützung für Spielleiter*innen und Veranstalter*innen

8          Auflösung

Jeder Vereinbarungspartner kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 10 Monaten zum Jahresende kündigen. Die Kündigung ist dem Partner schriftlich mitzuteilen. Die Kündigung der Vereinbarung hat folgende Rechtsfolgen:

  • Das Recht zur Nutzung der Regelwerke für die Webapplikation endet.
  • Der Betrieb der Webapplikation durch InCharacter endet.
  • Die erfassten Daten werden an beide Vereinbarungspartner mit Ende der Vereinbarung als Datenbank Snapshot übermittelt.
  • Die Nutzer*innen haben keinen Zugriff auf die Daten.

Falls eine Partei Interesse am Weiterbetrieb der Webapplikation hat, muss eine gesonderte Vereinbarung über den Verbleib und die Weitergabe der Programme und Daten getroffen werden.

Der Vereinbarungspartner mit dem Auflösungswunsch kann keine finanziellen Forderungen stellen. Etwaige bereits getroffene Aufwendungen seitens des anderen Partners müssen spätestens 4 Wochen nach Ankündigung der Auflösung bekannt gegeben werden. Eine Verrechnung von Folgekosten darüber hinaus ist nicht möglich.

Im Falle der Auflösung einer der beteiligten Vereine gehen die erteilten Rechte und Pflichten auf den anderen Partner über. Falls ein Partner in einer anderen juristischen Person aufgeht, hat die neue Rechtsperson die Rechte und Pflichten des Partners zu übernehmen.

Die einvernehmliche Auflösung dieser Vereinbarung ist jederzeit möglich und durch die Vorstände beider Vereine zu genehmigen.

9          Konventionalstrafe

Falls ein Partner oder dessen Vertreter bei nicht aufgelöster Vereinbarung, Tätigkeiten aufnimmt oder Verhandlungen mit Dritten führt, die zum Verlust der Rechte des anderen Partners führen, wird dieser mit einer Konventionalstrafe von 3 Jahresumsätzen aus der Webapplikation, mindestens jedoch € 3.000,- (in Worten Euro dreitausend) bestraft. Den Erlös aus dieser Konventionalstrafe erhält jener Partner, welcher den Verlust seiner Rechte zu beklagen hat. Diese Forderung ist spätestens 4 Wochen nach Bekanntwerden des Verlustes der Rechte zu stellen.

10 Gerichtsstand

Als gemeinsamer Gerichtsstand wird Wien festgelegt.

11 Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung außer Kraft gesetzt wird oder nichtig ist, bleiben die anderen Bestimmungen bestehen.